Lieber Gast,
wir vom Busreiseunternehmen Ulrich Wrase als Ihr Reiseveranstalter freuen uns, dass Sie sich für eine Reise aus unserem Programm entschieden haben und werden unser Bestes geben, dass Ihr Urlaub
zu einem unvergesslichen Erlebnis wird. Bitte beachten Sie unsere Reisebedingungen, die für Sie rechtsverbindlich sind. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Reisebedingungen in Ihrer Gesamtheit
verbindlich an.
1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Für den Reiseveranstalter wird der Reisevertrag verbindlich, wenn er dem Reisenden die Buchung schriftlich bestätigt.
1.2 Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder ein, auch wenn er das nicht ausdrücklich erklärt. Er haftet neben den anderen von ihm
angemeldeten Reisenden.
2. Bezahlung
2.1 Anzahlung und Zahlung des Restbetrages Nach schriftlicher Bestätigung des Reiseveranstalters ist eine Anzahlung bei Mehrtagesreisen zu leisten. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird. Nach Erhalt der Anzahlung wird dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben.
2.2 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Der Veranstalter wird die entsprechende Reiserücktrittsgebühr verlangen.
3. Leistungen
3.1 Die Leistungen werden grundsätzlich so erbracht, wie sie im Prospekt beschrieben sind. Selbstverständlich sind wir zu Sonderleistungen nach gesonderter Absprache und Möglichkeiten im Rahmen
der Reise bereit.
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn – möglichst durch schriftliche Erklärung – von der Reise zurücktreten. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie schriftlich bei dem Reiseveranstalter eingeht.
4.2 Für die entstandenen Aufwendungen bei den getroffenen Reisevorkehrungen verlangt der Reiseveranstalter Ersatz. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine
evtl. anderweitige Verwertung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die pauschalen Kosten, die dem Reisenden in der Regel beim Rücktritt oder bei Umbuchung entstehen, sind der nachfolgenden
Liste zu entnehmen und betragen pro Person: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15 %, ab 29 bis 21 Tage vor Reisebeginn 30 %, ab 20 bis 14 Tage vor Reisebeginn 50 %, ab 13 bis 8 Tage vor
Reisebeginn 60 %, ab 7 Tage vor Reisebeginn 70 %, bei Nichtantritt der Reise 80 %.
Es bleibt den Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringe Kosten entstanden sind, als die vom
Reiseveranstalter in der Pauschale angegebenen Kosten.
4.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter.
4.4 Rücktritts- und Umbuchungserklärungen müssen im Interesse des Reisenden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort
fällig.
5. Mindestteilnehmerzahl
5.1 Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen oder auf die in der Reisebeschreibung ausdrücklich hingewiesenen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Reiseveranstalter bis 14 Tage vor Reisebeginn die Reise absagen.
5.2 Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden selbstverständlich zu einem früheren Zeitpunkt, sofern deutlich ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
5.3 Die Absage wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis zurück.
6. Kündigung durch den Reisenden, Reiseveranstalter, außergewöhnliche Umstände
6.1 Die Kündigung des Reisevertrages ist für den Reisenden und den Reiseveranstalter möglich, wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird.
6.2 Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
6.3 Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden
nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die
Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Gewährleistung, Haftung
7.1 Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl der Leistungsträger sowie für die Richtigkeit der Beschreibung.
7.2 Eine Haftung für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, welche nicht Vertragsgegenstand sind, kann der Veranstalter nicht übernehmen, da er auf deren Entstehung keinen Einfluss nehmen kann und deren Überprüfung auf die Richtigkeit nicht erfolgt.
7.3 Sollte der Reisende wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so hat er sich unverzüglich an die Reiseleitung zu wenden.
7.4 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten und die Reiseleitung zu unterrichten. 7.5 Der Veranstalter wird bemüht sein, Beanstandungen im Rahmen seiner
Möglichkeiten unverzüglich zu beheben.
7.6 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
7.7 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen u.s.w.).
7.8 Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie.
8. Versicherungen
8.1 Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen, den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- Versicherung sowie einer Reisekranken-, Reise-Gepäck- und Notrufversicherung vorzunehmen. Die
Leistungsinhalte der einzelnen Versicherungen können sie bei uns erfragen sowie den Abschluss vornehmen.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
9.2 Bei Ausreise aus Deutschland müssen Personalausweis und Reisepass mindestens noch 3 Monate, nach Osteuropa noch 6 Monate, gültig sein.
10. Allgemeines
10.1 Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Der Reisende sollte daher unbedingt eventuelle Hinweise für deren Benutzung beachten.